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   OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00   

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https://dejure.org/2000,11135
OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00 (https://dejure.org/2000,11135)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.05.2000 - 16 W 100/00 (https://dejure.org/2000,11135)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 16 W 100/00 (https://dejure.org/2000,11135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit; Antrag auf Ablehnung eines Richters; Verwandtschaft des Richters; Gegnerische Partei

  • Judicialis

    ZPO § 42 II; ; BRAO § 20 I Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Oldesloe - 2 C 524/98
  • LG Lübeck - 1 AR 12/00
  • OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    In der Rechtsprechung wird eine Besorgnis der Befangenheit beispielsweise dann angenommen, wenn ein enger Verwandter des Richters in der Kanzlei, die eine der Prozessparteien vertritt, beschäftigt ist, wobei eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ausreicht (BGH, NJW 2012, 1890 ; OLG Schleswig, OLGR 2000, 390).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Die persönliche Beziehung zu einem Prozessbevollmächtigten genügt daher allenfalls bei Ehegatten (dazu BGH, NJW 2012, 1890 f.; OLG Jena, OLGR 2000, 76, 77 und OLG Rostock, OLGR 2005, 35), Verwandten ersten Grades (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 390, aber auch BGH, FamRZ 2006, 1440 und OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273) oder besonders engen Freunden (so OLG München, Beschl. v. 08.02.2013, 9 W 2250/12, juris Tz. 12 f.), um die Besorgnis der Befangenheit zu bejahen.
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2001 - 6 Sa 523/01

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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  • OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat allerdings grundsätzlich in Fällen, in denen ein Sohn des abgelehnten Richters in der eine Prozesspartei vertretenden Anwaltskanzlei angestellt ist, einen Befangenheitsgrund angenommen (OLGR 2000, 390).
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